Vollständige Version anzeigen : Null Promille für Fahranfänger
StudiCenter - Kommentarbot
26. May 2007, 09:07
Kommentare zur Newsmeldung "Null Promille für Fahranfänger (http://www.studicenter.de/news,id20,null_promille_fahranfaenger.html)"
Fireball
28. May 2007, 21:10
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Beim Versuch den Artikel zu lesen.
Hi,
leider ist es derzeit so, dass StudiCenter (http://www.studicenter.de) sich noch in der Entwicklung befindet und daher noch nicht öffentlich zugänglich ist.
Wir veröffenltichen aber auch jetzt schon einige Newsmeldungen um die Funktionen des CMS voll testen zu können und auch schon die wichtigsten Meldungen der letzten Wochen und Monate zu haben. Daher kann die entsprechende Seite noch nicht aufgerufen werden. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Hier einmal der Wortlaut der Newsmeldung:
Der Bundesrat hat ein neues Gesetz beschlossen nachdem für Fahranfänger unter 21 Jahren und alle Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden eine generelles Alkoholverbot von Null Promille gilt. Eine geringe Tolleranzgrenze soll sicherstellen, dass die Einnahme von Medikamenten im Bezug auf das Alkoholverbot nicht zu Komplikationen führen soll.
Bei Missachtung der Null Promille - Grenze sollen 125 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg anfallen. Darüber hinaus die Teilnahme an einem Seminar zur Sensibelisierung für Gefahren im Straßenverkehr und die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre.
Die Altersgrenze für alle Autofahrer von unter 21 Jahren fest zu legen, dafür hatten sich die Länder stark gemacht, denn diese befürchteten, dass wenn das Gesetz, wie ursprünglich geplant, nur in der Probezeit gegolten hätte. Das dies dann zur Folge gehabt hätte, dass viele Jugendliche mit 16 Jahren einen Moped - Führerschein erworben hätten und somit bis zum 18. Lebensjahr ihre Probezeit beendet hätten.
Die Angaben der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums sind jedoch in sofern unzureichend als man dort einige Punkte nicht geklärt werden wie beispielsweise was passiert, wenn ein Fahrer, der noch unter 21 Jahre alt ist jedoch die Probezeit beendet hat, gegen das Gesetz verstößt. Bedeutet dies für ihn, dass er obwohl er die Probezeit schon abgeschlossen hatte noch einmal zwei Jahre Probezeit erhält oder nicht.
Darüber hinaus ist nicht ersichtlich ob es sich bei dem Seminar um das allgemein bekannte Aufbauseminar handelt oder um eine gesonderte Veranstalltung, die jetzt erst neu eingerichtet wird.
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